Startseite
Über mich
Links
Bußgeldkatalog
Ihre Gerichte
Kostenübernahme bei Bedürftigkeit
Ihre Pfändungsfreigrenze
Das Bundesarbeitsgericht
Der Bundesgerichtshof
Kontakt
Ihr Weg zur Kanzlei
Impressum
Hinweise zum Datenschutz


 Hier finden SIe Wissenswertes, wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können und auch keinen Rechtsschutzvertrag abgeschlossen haben. Für meine Beratung benötigen Sie bei Bedürftigkeit (Hartz IV - Leistungen, geringe Rente u.a.) einen Berechtigungsschein Ihres Amtsgerichtes, den Sie dort unmittelbar, unter Darlegung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, erhalten. Dieser Berechtigungsschein ist die Grundlage für meine Abrechnung mit der Staatskasse.

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/